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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Immobilieninserierung“ Immobilienportal Region Stuttgart

I. Gegenstand und Anwendungsbereich
  1. Das Immobilienportal Region Stuttgart (immo.region-stuttgart.de) ist ein Angebot der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (nachfolgend WRS genannt), Friedrichstrasse 10, 70174 Stuttgart zur Vermarktung von Gewerbeimmobilien in der Region Stuttgart. Der Betrieb des Immobilienportals erfolgt in Zusammenarbeit mit Kommunen der Region Stuttgart.
  2. In das Portal inseriert werden können Immobilien sowohl von Kommunen als auch von Privatanbietern oder Anbietern aus der Immobilienbranche, nachfolgend Einsteller genannt.
  3. Die nachfolgenden Regelungen sind verbindlich für das Verhältnis zwischen WRS und Einsteller.

II. Einstellen von Immobilien („Immobilieninserierung“)
  1. Eingestellt werden können nur Immobilien mit Standort in der Region Stuttgart und mit gewerblicher Nutzung. Zweiteinträge von bereits vorhandenen Immobilien sind zu vermeiden.
  2. Jede Immobilie wird nach der Eingabe dem für den Standort der Immobilie zuständigen kommunalen Wirtschaftsförderer zur Information weitergeleitet und dann im Regelfall kurzfristig zur Online-Publikation freigeschalten. Dem Wirtschaftsförderer bleibt es vorbehalten, eine Freischaltung abzulehnen, wenn dafür sachliche Gründe, bspw. auch kommunalpolitische Gründe, vorliegen; der Einsteller hat ggf. Anspruch auf Auskunft. Bei Datenänderungen wiederholt sich dieser Vorgang.
III. Rechte und Pflichten des Einstellers
  1. Der Einsteller hat jede Handlung im Zusammenhang mit der Einstellung von Immobilienobjekten in das Immobilienportal zu unterlassen, die geeignet ist, das Ansehen des Immobilienportals zu schädigen.
  2. Der Einsteller garantiert die Richtigkeit und Aktualität der eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte, insbesondere verpflichtet er sich, nur Inhalte zu publizieren, für die er über entsprechende Nutzungsrechte verfügt. Bei Verletzung von Nutzungsrechten haftet ausschließlich der Einsteller.
  3. Der Einsteller wird die eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte laufend auf Richtigkeit und Aktualität überprüfen und Änderungen unverzüglich vornehmen.
  4. Der Einsteller wird für seine geschäftlichen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen, Gruppen und juristischen Personen auch Namen und Anschrift des jeweils Vertretungsberechtigten angeben und die gesetzlichen Anforderungen gem. § 5 TMG beachten.
  5. Der Einsteller garantiert, dass die von ihm in das Immobilienportal eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte geltendes Recht, Rechte Dritter oder vertragliche Verpflichtungen gegenüber der WRS nicht verletzen. Insbesondere garantiert der Einsteller, dass die eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung im Zusammenhang mit Immobilienangeboten von Maklern verstoßen.
  6. Der Einsteller stellt den Betreiber von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten durch den Einsteller oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
  7. Der Einsteller verpflichtet sich, vor dem Hintergrund des Bearbeitungsaufwandes des freischaltenden Wirtschaftsförderers, nur neuerstellte, geänderte oder gelöschte Datensätze zu Immobilien zu transferieren. Bei dauerhaftem Verstoß gegen ein solches Transferverhalten kann die Publikation auf dem Immobilienportal ohne Rückvergütungsanspruch dauerhaft gesperrt werden.
IV. Rechte und Pflichten der WRS
  1. Die WRS wird bei allen Handlungen die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachten. Die WRS übernimmt keine Garantie für die Einstellung von Immobilien oder die Freischaltung durch den kommunalen Wirtschaftsförderer. Die WRS übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit des Immobilienportals im Internet.
  2. Liegen der WRS konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass der Einsteller mit den von ihm eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalten gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt oder gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt, sind die WRS oder von der WRS beauftragte Dritte berechtigt, den Zugang zu diesen Inhalten zu sperren oder sie zu entfernen, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung an den Einsteller bedarf. Der Einsteller wird über die Sperrung/Entfernung unverzüglich benachrichtigt.
  3. Für einen beim Einsteller durch eine unberechtigte Sperrung/Entfernung entstandenen Schaden haftet die WRS nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger fehlerhafter Bewertung der Anhaltspunkte, die die WRS zur Sperrung/Entfernung veranlasst haben. Eine weitergehende Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen.
  4. Der Einsteller hat die Anfragen der WRS, insbesondere über die Aktualität aller Angaben der eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Anfragedatum zu beantworten. Falls der Einsteller gegen diese vertragliche Verpflichtung verstößt, ist die WRS berechtigt, den Zugang zu den eingestellten Inhalten zu sperren oder sie zu entfernen, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung an den Einsteller bedarf. Der Einsteller wird über die Sperrung/Entfernung unverzüglich benachrichtigt.
  5. Die WRS ist berechtigt aber nicht verpflichtet, eine für den Einsteller kostenlose ergänzende Verbreitung der eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte über kooperierende Immobilienbörsen vorzunehmen.
  6. Die vom Einsteller eingestellten Angaben oder zugänglich gemachten Inhalte werden in automatisierten Dateien gespeichert (Hinweis gem. § 33 BDSG). Hiermit ist der Einsteller einverstanden.
V. Vergütung
Das Einstellen von Immobilien ist kostenfrei.

VII. Gewährleistung und Haftung
  1. Neben den Bestimmungen zur Haftung in den vorstehenden Regelungen gelten für die Haftung der WRS gegenüber Einstellern die nachfolgenden allgemeinen Beschränkungen für Ansprüche gleich welcher Art. Unberührt bleibt jedoch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einstellung von Daten.
  3. Die WRS haftet nur für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, es sei denn, die WRS hat für das Vorliegen oder Fehlen bestimmter Eigenschaften des Immobilienportals gegenüber dem Einsteller eine Garantie übernommen.
  4. Der Haftungsausschluss gilt auch für den Fall, dass der WRS der weitere Betrieb der Gewerbeimmobilienbörse - ganz oder teilweise - aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich wird, die von der WRS, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
  5. Die WRS übernimmt keine Garantie für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht in ihren Verantwortungsbereich fallen. Die WRS übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeit der Server und damit der eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte. Einschränkungen der Verfügbarkeit der Server sind keine Verletzung der vertraglichen Pflichten der WRS, es sei denn, diese ist von der WRS grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.
VIII. Vertragsänderungen und Gerichtsstand
  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages inklusive dieser Bestimmungen auch hinsichtlich des Schriftformerfordernisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.
  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so berührt dies den Vertrag als Ganzes nicht.
  4. Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Einsteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.
  5. Bei Streitigkeiten zwischen dem Einsteller und der WRS findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.