Gewerbegebiet Riedbrunnen III
Grundstück, 71116 Gärtringen, Riedbrunnen 2 & 3, Rohrweg 2, Objekt-Id: 201104.094917.GG
(1/4) Gewerbegebiet Riedbrunnen
Lage & Umfeld
Autobahnanschluß in
0,50 km
Ortsdurchfahrt erforderlich
Nein
Art der Nutzung
Hauptnutzung
Grundstück 6.000 - 95.000 m²
Ausweisung
GI
Preise
Vermittlungsart
Kauf
Angebot von
Kommune
Provision
Nein
Ansprechpartner
Objektbeschreibung
Mit den Gewerbegebieten Schelmenwiesen mit 3,6 ha Gesamtfläche und Riedbrunnen 2 und 3 mit knapp 14,3 ha Gesamtfläche stellen wir innovativen und leistungsfähigen Unternehmen ideale Rahmenbedingungen für eine Ansiedlung bereit.
LAGE.
Im Osten von Gärtringen, direkt an der Autobahnausfahrt der A81, befindet sich das Gewerbe- und Industriegebiet Riedbrunnen, welches im Regionalplan des Verbandes Region Stuttgart als Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ausgewiesen ist.
GRÖSSE.
Auf einer Ausgangsfläche von insgesamt rund 20 Hektar wird das Gewerbe- und Industriegebiet in zwei Bauabschnitten erschlossen und bebaut.
FUNKTION.
Entsprechend dem vom Gemeinderat beschlossenen Konzept zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes ist unsere Zielsetzung, die Flächen für leistungsfähige größere Unternehmen bzw. Industriebetriebe zur Verfügung zu stellen. Im gesamten Plangebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie Speditionen ausgeschlossen. Ebenfalls unzulässig sind die in der Baunutzungsverordnung ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber. Das wertvolle Gewerbebauland soll primär den Gewerbebetrieben vorbehalten werden. Der Ausschluss von Betriebswohnungen dient insofern der Gebietscharakteristik „Industriegebiet“. Das Maß der baulichen Nutzung wurde aus der angrenzend vorhandenen räumlichen und baulichen Struktur sowie der gewünschten baulichen Flächenausnutzung abgeleitet.
FESTSETZUNGEN IM BEBAUUNGSPLAN.
Entsprechend beträgt die Mindestbauplatzgröße 10.000 m² (1 ha) und wurde so auch im Bebauungsplan festgeschrieben. Die Festsetzung der Mindestgröße für Baugrundstücke soll zu großflächigen Gebäudestrukturen größerer Gewerbeeinheiten führen, so - dass ein strukturiertes Industriegebiet entstehen kann.
IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK.
• Bauplanungsrechtliche Ausweisung als Industriegebiet (GI)
• Drei-Schicht-Betrieb
• Große Flächen (mind. 10.000 m²)
• Strukturiertes Industriegebiet durch eine großflächige Gebäudestruktur
ERREICHBARKEIT.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über eine ampelgesteuerte Kreuzung zwischen der Autobahn A81 und der Bundesstraße B14. Die Gemeinde verfügt an dieser Stelle über eine eigene Autobahnausfahrt „Gärtringen“. Das Plangebiet liegt direkt an der Anschlussstelle und kann von Böblingen/ Sindelfingen kommend auch über die Kreisstraße K1077 angefahren werden, ohne dass der Ortskern oder Wohngebiete mit Verkehr belastet werden.
LAGE.
Im Osten von Gärtringen, direkt an der Autobahnausfahrt der A81, befindet sich das Gewerbe- und Industriegebiet Riedbrunnen, welches im Regionalplan des Verbandes Region Stuttgart als Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ausgewiesen ist.
GRÖSSE.
Auf einer Ausgangsfläche von insgesamt rund 20 Hektar wird das Gewerbe- und Industriegebiet in zwei Bauabschnitten erschlossen und bebaut.
FUNKTION.
Entsprechend dem vom Gemeinderat beschlossenen Konzept zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes ist unsere Zielsetzung, die Flächen für leistungsfähige größere Unternehmen bzw. Industriebetriebe zur Verfügung zu stellen. Im gesamten Plangebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie Speditionen ausgeschlossen. Ebenfalls unzulässig sind die in der Baunutzungsverordnung ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber. Das wertvolle Gewerbebauland soll primär den Gewerbebetrieben vorbehalten werden. Der Ausschluss von Betriebswohnungen dient insofern der Gebietscharakteristik „Industriegebiet“. Das Maß der baulichen Nutzung wurde aus der angrenzend vorhandenen räumlichen und baulichen Struktur sowie der gewünschten baulichen Flächenausnutzung abgeleitet.
FESTSETZUNGEN IM BEBAUUNGSPLAN.
Entsprechend beträgt die Mindestbauplatzgröße 10.000 m² (1 ha) und wurde so auch im Bebauungsplan festgeschrieben. Die Festsetzung der Mindestgröße für Baugrundstücke soll zu großflächigen Gebäudestrukturen größerer Gewerbeeinheiten führen, so - dass ein strukturiertes Industriegebiet entstehen kann.
IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK.
• Bauplanungsrechtliche Ausweisung als Industriegebiet (GI)
• Drei-Schicht-Betrieb
• Große Flächen (mind. 10.000 m²)
• Strukturiertes Industriegebiet durch eine großflächige Gebäudestruktur
ERREICHBARKEIT.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über eine ampelgesteuerte Kreuzung zwischen der Autobahn A81 und der Bundesstraße B14. Die Gemeinde verfügt an dieser Stelle über eine eigene Autobahnausfahrt „Gärtringen“. Das Plangebiet liegt direkt an der Anschlussstelle und kann von Böblingen/ Sindelfingen kommend auch über die Kreisstraße K1077 angefahren werden, ohne dass der Ortskern oder Wohngebiete mit Verkehr belastet werden.
Ausstattung / Merkmale
Gasanschluß
Nein
Flächennutzungsplan
Ja
Aufstellung bis
Bebauungsplan
Ja
